Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen
unserem Unternehmen und dem Kunden. Offerte von Kunden, die diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht entsprechen, werden von uns nicht angenommen. Abweisende
Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werd

2. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich und nur in schriftlicher Form gültig. Offerte werden
nach bestem Fachwissen erstellt, auf auftragsspezifische Umstände, die außerhalb der
Erkennbarkeit des Tischlers liegen, kann kein Bedacht genommen werden. Sollte sich bei
Auftragsdurchführung Kostenerhöhungen mit mehr als 15% des Auftragwertes ergeben,
so werden wir den Kunden unverzüglich verständigen. Sollte der Kunde binnen zwei
Arbeitstagen keine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der unterbrochenen Arbeiten
treffen oder die Kostensteigerung nicht akzeptieren, behalten wir uns vor, die erbrachte
Teilleistung in Rechnung zu stellen und vom Vertrag zurückzutreten.

3. Geistiges Eigentum

Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen sowie Prospekte, Kataloge, Muster
und Ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwertung, Vervielfältigung bedarf
unserer ausdrücklichen Zustimmung. Bei ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind
wir zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von 25 % der Voranschlagssumme berechtigt.

4. Reparaturen

Unser Unternehmen hat dem Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann
aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf die Wiederherstellung
um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparaturen und
ohne dass dies dem Tischler auf Grund seines Fachwissens bei Vertragabschluss erkennbar
war, daß diese Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat unser Unternehmen
dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin
aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist,
die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

5. Maßangaben durch den Kunden

Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren
Richtigkeit, sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich die Anweisung des
Kunden als unrichtig, so hat der Unternehmer den Kunden davon sofort zu verständigen
und ihn um entsprechende Weisungen zu ersuchen. Die bis dahin aufgelaufenen Kosten
treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht in angemessener Frist ein, so treffen
den Kunden die Verzugsfolgen. Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistungen bzw.
Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Als sachlich Gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei
Maßen, Farben, Holz –und Furnierbild, Maserung und Struktur u. ä.

6. Lieferung

Der Kunde ist verpflichtet, soweit dies zumutbar ist und keine Gesamtleistung vereinbart war,
Teillieferungen anzunehmen. Soweit nicht ausnahmsweise Fixtermine vereinbart wurden,
gelten die bedungenen Liefertermine als voraussichtliche Termine. Spätestens 14 Tage vor
dem voraussichtlichen Liefertermin ist dem Kunden der tatsächliche Liefertermin zu
vereinbaren. Ist der Kunde zu diesem Termin nicht anwesend oder hat er für die Durchführung
der Lieferung nicht die entsprechenden Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gilt
die Leistung bzw. das Werk als vom Kunden übernommen bzw. angenommen. Mit diesem
Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Transportkosten, Lagerkosten
zu angemessenen Preisen zu Lasten des Kunden. Dies gibt auch bei Teillieferung. Wird ein
vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat und der
Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann
erst nach Ablauf der Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug des
Unternehmers verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend
gemacht werden, falls beim Unternehmer zumindest grobes Verschulden vorlag.

7.Eigentumsvorbehalt

7.1. Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
unseres Unternehmens.

7.2.Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, die in seinem
Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem
Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.

7.3.Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum ( Pfändung oder sonstige gerichtliche oder
behördliche Verfügungen usw.) sind dem Unternehmer sofort zu melden. Der Kunde hat
alle Maßnahmen zu ergreifen, um die Zugriffe zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen
Kosten zu tragen und hat den Unternehmer schad- und klaglos zu halten, soweit er diese
Zugriffe Dritter verursacht hat.

Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das
Vorbehaltseigentum ohne Zustimmung des Unternehmens untersagt.

7.4. Im Falle einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch
den Kunden erstreckt sich das vorbehaltene Eigentum auf den zukünftigen Erlös bzw. die
Kaufpreisforderung aus diesem Geschäft.

7.5. Die Weiterveräußerung ist uns umgehend zu melden; der Erlös getrennt zu verwahren.

8. Zahlung

8.1. 30% der Auftragssumme sind bei Erhalt der Auftragsbestätigung fällig; eine allfällig
zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Auszahlungstag zu laufen. Weitere 30% der
Auftragssumme sind bei Anlieferung fällig. Falls der Besteller dieser Pflicht nicht nachkommt,
ist der Unternehmer berechtigt, die Anlieferung zurückzuhalten. Der Rest ist fällig bei
Fertigstellung und Rechnungslegung. Gelegte Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen fällig.

8.2.Bei Zahlung mit Wechsel, Scheck und Ähnlichen wird unsere Forderung erst mit deren
Einlösung getilgt; gewöhnliche Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

8.3. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, unserem Unternehmen die
aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von
Inkassobüros zu refundieren.

8.4.Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5% über dem
Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 12% jährlich, anzurechnen.

9. Gewährleistung

Bei Verbrauchergeschäften kann sich unser Unternehmen von der Pflicht einer angemessenen
Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Vertragspartner
zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt. Bei allen anderen Verträgen müssen Mängel
binnen 8 Tagen nach Empfang der Ware eingeschrieben schriftlich gerügt werden, ansonsten
ist das Recht auf Gewährleistung verwirkt.

10. Stornogebühr

Bei einem Storno des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, unbeschadet der Geldentmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bzw. Verdienstentgang eine Stornogebühr ( von 10%, bei Sonderanfertigung nach Beginn der Herstellungsarbeiten)von 30 % der Auftragssumme zu verlangen.

11. Haftung für Schäden

Der Unternehmer haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind.